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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2014 - L 8 SO 148/13 B   

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https://dejure.org/2014,101655
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2014 - L 8 SO 148/13 B (https://dejure.org/2014,101655)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.12.2014 - L 8 SO 148/13 B (https://dejure.org/2014,101655)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - L 8 SO 148/13 B (https://dejure.org/2014,101655)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2014 - L 8 SO 148/13
    Der Bedarf besteht in diesen Fällen in der Übernahme der Geldforderung des Energielieferanten, nicht aber in dem realen Bedarf an Wärme (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2007 - B 7b AS 40/06 R - juris Rn. 12 ff. zu § 22 SGB II).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 53/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Normenkontrollverfahren - Entscheidung über

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2014 - L 8 SO 148/13
    Der Höhe nach ist die Vorauszahlung des Beklagten nicht zu beanstanden, weil selbst unter Berücksichtigung einer tatsächlichen Wohnungsgröße von 60 qm und dem obersten Wert des Heizkostenspiegels 2011 (abrufbar unter http://www.klima-sucht-schutz.de/fileadmin/hs/heizspiegel/heizspiegel-pdf/heizspiegel-bund-2011-abrechnungsjahr-2010-web.pdf), auf den wegen der Entscheidung im November 2011 (ex ante) abzustellen wäre, von 19, 20 EUR Heizkosten je qm und Jahr (zur Bedeutung von Heizkostenspiegeln bei der Beurteilung angemessener Heizkosten vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - juris und BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R - juris Rn. 40 f.) von einer ausreichenden Heizkostenbeihilfe auszugehen ist.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2014 - L 8 SO 148/13
    Der Höhe nach ist die Vorauszahlung des Beklagten nicht zu beanstanden, weil selbst unter Berücksichtigung einer tatsächlichen Wohnungsgröße von 60 qm und dem obersten Wert des Heizkostenspiegels 2011 (abrufbar unter http://www.klima-sucht-schutz.de/fileadmin/hs/heizspiegel/heizspiegel-pdf/heizspiegel-bund-2011-abrechnungsjahr-2010-web.pdf), auf den wegen der Entscheidung im November 2011 (ex ante) abzustellen wäre, von 19, 20 EUR Heizkosten je qm und Jahr (zur Bedeutung von Heizkostenspiegeln bei der Beurteilung angemessener Heizkosten vgl. BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R - juris und BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 53/13 R - juris Rn. 40 f.) von einer ausreichenden Heizkostenbeihilfe auszugehen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2015 - L 8 SO 1/15
    Auf die Anhörungsrüge des Klägers wird der Beschluss des Senats vom 9. Dezember 2014 (- L 8 SO 148/13 B -) aufgehoben.

    Die Anhörungsrüge des Klägers vom 29. Dezember 2014 gegen den Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2014 (- L 8 SO 148/13 B -) ist zulässig, insbesondere innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Verletzung des rechtlichen Gehörs erheben worden (§ 178a Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz SGG) - das Fristende fällt wegen der vorangegangenen Feier- und Wochenendtage gem. § 64 Abs. 3 SGG auf Montag, den 29. Dezember 2014 -, und begründet.

  • BSG, 26.05.2014 - B 8 SO 40/14 B
    Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 24. März 2014 - L 8 SO 148/13 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Dr. N. , T. , beizuordnen, wird abgelehnt.
  • BSG, 05.05.2014 - B 8 SO 33/14 S
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. März 2014 - L 8 SO 148/13 - wird als unzulässig verworfen.
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